Mit § 42c EnWG besteht seit dem 1. Juni 2026 ein eigener gesetzlicher Rahmen für die gemeinsame Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien über das öffentliche Verteilnetz. Daneben gibt es weitere Möglichkeiten, Erzeugung und Verbrauch gemeinschaftlich zu organisieren.
Für die Projektentwicklung ist die Unterscheidung wesentlich. Denn je nach Modell unterscheiden sich Netznutzung, Lieferbeziehungen, räumliche Reichweite, Messung, Bilanzierung und Reststromversorgung.
Die re-sult betrachtet vier Modelle gemeinschaftlicher Energieversorgung:
Energy Sharing, Bilanzkreis-Modell, Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung:
1. Energy Sharing nach § 42c EnWG
Mehrere Teilnehmende nutzen Strom aus einer erneuerbaren Erzeugungsanlage* gemeinsam. Anders als bei gebäudeinternen Modellen erfolgt die Belieferung über das öffentliche Verteilernetz. Für den geteilten Strom wird ein Liefervertrag geschlossen; eine Vollversorgung durch den Anlagenbetreiber ist jedoch nicht erforderlich. Der ergänzende Strombezug kann weiterhin über einen frei gewählten Lieferanten erfolgen.
Räumlicher Rahmen: Seit 1. Juni 2026 ist Energy Sharing innerhalb des Bilanzierungsgebiets eines Verteilnetzbetreibers vorgesehen. Ab 1. Juni 2028 soll der Rahmen auch auf benachbarte Netzgebiete innerhalb derselben Regelzone erweitert werden.
Das Modell ist damit insbesondere dort interessant, wo Erzeugung und Verbrauch nicht innerhalb desselben Gebäudes zusammengebracht werden können.
2. Bilanzkreis-Modell
Beim Bilanzkreis-Modell werden Erzeugung und Verbrauch über einen Bilanzkreis energiewirtschaftlich zusammengeführt. Ein Akteur übernimmt für die Gemeinschaft die vollständige Bilanzkreisverantwortung: insbesondere Fahrplananmeldung beim Netzbetreiber, Prognose und Abrechnung der Ausgleichsenergie sowie ein eigener Bilanzkreisvertrag mit dem Übertragungsnetzbetreiber. Damit bringt das Modell einen deutlich höheren organisatorischen und finanziellen Aufwand und wird tiefer in die energiewirtschaftlichen Marktprozesse integriert als die drei gesetzlich definierten Versorgungskonzepte. Ein Bilanzkreis ist jeweils einer Regelzone zugeordnet.
Räumlicher Rahmen: Das Modell ist nicht auf das Gebiet eines einzelnen Verteilnetzbetreibers beschränkt. Deutschland verfügt über vier Regelzonen; für eine regelzonenübergreifende Struktur sind entsprechend getrennte Bilanzkreisstrukturen erforderlich.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass alle Teilnehmenden denselben Stromversorger haben.
3. Mieterstrom nach § 42a EnWG, EEG Förderung
Beim Mieterstrom beliefert der Anlagenbetreiber oder ein Dritter die teilnehmenden Letztverbraucher mit lokal erzeugtem Strom* und übernimmt zugleich die ergänzende Versorgung, wenn die eigene Erzeugung nicht ausreicht. Damit handelt es sich grundsätzlich um ein Vollversorgungsmodell mit entsprechenden Lieferantenpflichten.
Der geförderte Mieterstrom kann aus Solaranlagen stammen, die auf, an oder in einem Gebäude oder einer Nebenanlage installiert sind. Die Lieferung kann innerhalb dieses Gebäudes, der Nebenanlage oder innerhalb desselben Quartiers erfolgen – jeweils ohne Durchleitung durch ein Netz.
4. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) nach § 42b EnWG
Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird Strom aus einer Solaranlage* nach einem Verteilschlüssel auf mehrere Teilnehmende innerhalb eines Gebäudes verteilt. Der Betreiber muss keine Vollversorgung übernehmen; den verbleibenden Strombedarf decken die Teilnehmenden weiterhin über einen Lieferanten ihrer Wahl.
Damit unterscheidet sich die GGV insbesondere hinsichtlich Lieferstruktur und räumlicher Begrenzung vom Energy Sharing. Voraussetzung ist eine viertelstündliche Messung der Strombezugsmengen.
Räumlicher Rahmen: Die Nutzung erfolgt ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz und innerhalb desselben Gebäudes beziehungsweise einer zugehörigen Nebenanlage.
Welches Modell passt zum Projekt?
Die vier Modelle unterscheiden sich deutlich. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht nur, welches Modell grundsätzlich möglich ist.
Für die Projektentwicklung muss ebenso geklärt werden, wie Erzeugung und Verbrauch zusammenpassen, welche Kosten entstehen, wie Erzeuger vergütet werden, welcher Preis für die Teilnehmer wirtschaftlich ist und wie sich das Ergebnis für die beteiligten Akteure entwickelt.
Genau hier setzt die re-sult an. Wir vergleichen unterschiedliche Versorgungskonzepte auf Basis der konkreten Erzeugungs- und Verbrauchsdaten und berechnen ihre wirtschaftlichen Auswirkungen – für das Gesamtmodell ebenso wie für die einzelnen Beteiligten.
Gemeinschaftliche Energieversorgung ist für Sie ein konkretes Thema?
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Versorgungsmodelle für Ihr Vorhaben in Frage kommen und welche Daten für eine wirtschaftliche Bewertung benötigt werden.
Sprechen Sie uns gerne an.
*) gilt für alle erneuerbaren Energien inkl. Wärme