Gesetzliche Gaspreisbestandteile 2026/27

Seit 1. Oktober 26 gelten die neuen Umlagen des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe (THE). Unterm Strich ändert sich wenig. Spannender ist die Frage, wie es beim CO₂-Preis weitergeht.

THE hat die Umlagen und Entgelte für das Gaswirtschaftsjahr von 1. Oktober 2026 bis 30. September 2027 festgelegt. 
Die Bilanzierungsumlagen für RLM- und SLP-Entnahmestellen sowie das Konvertierungsentgelt von H- zu L-Gas bleiben bei 0 ct/kWh.

Lediglich die Konvertierungsumlage sinkt von 0,018 auf 0,011 ct/kWh. Rechnerisch entspricht das bei einer Gigawattstunde Jahresverbrauch einer Entlastung von 70 Euro netto, sofern die Reduzierung vom Lieferanten weitergegeben wird.

Die Gasspeicherumlage ist seit dem 1. Januar 2026 abgeschafft und entfällt damit erstmals für ein vollständiges Gaswirtschaftsjahr. Die reguläre Erdgassteuer bleibt bei 0,55 ct/kWh.

Ausblick: Deutlich größeren Einfluss auf die Gasbezugskosten haben der eigentliche Energiepreis und die CO₂-Bepreisung. Für 2026 gilt ein CO₂-Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne. Der Bundestag hat beschlossen, diesen auch 2027 beizubehalten; das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Ab 2028 ist der Übergang zum europäischen Emissionshandel ETS 2 geplant.

Alle gesetzlichen Gaspreisbestandteile finden Sie in unserer Übersicht.