Steuern, Abgaben und Umlagen für Strom 2027

Ab Januar steigen die gesetzlichen Stromumlagen um 0,675 ct/kWh. Über den Energieeinkauf lassen sich die Umlagesätze nicht beeinflussen. Gesetzliche Entlastungen bieten jedoch Einsparpotenzial.

Fast der gesamte Anstieg, nämlich 0,670 von 0,675 ct/kWh, geht auf zwei Positionen zurück. Der Aufschlag für besondere Netznutzung (ehemals §19 StromNEV-Umlage) steigt für die Letztverbrauchergruppe A′, die grundsätzlich die erste Million Kilowattstunden je Abnahmestelle umfasst, um rund 30 Prozent auf 2,027 ct/kWh. Die Offshore-Netzumlage legt um gut 21 Prozent auf 1,143 ct/kWh zu.

Bei einer Gigawattstunde Jahresverbrauch entspricht der Anstieg rechnerisch 6.750 Euro netto, sofern die vollen Umlagesätze greifen. Diese lassen sich am Energiemarkt nicht absichern. Unabhängig von den Umlagen können Unternehmen jedoch weitere Einsparpotenziale nutzen, etwa durch die Stromsteuerentlastung auf effektiv 0,05 ct/kWh für das produzierende Gewerbe. Für stromkostenintensive Betriebe kommen unter bestimmten Voraussetzungen auch Begrenzungen der Umlagen infrage. Dabei sind die jeweiligen Voraussetzungen und Antragsfristen zu beachten. Unser re-sult Fristenkalender bietet Ihnen einen Überblick über die relevanten Termine und Antragsfristen.

 

Wichtig: 
Der Aufschlag für besondere Netznutzung steht noch unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Umsetzung des Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzkosten für 2027.
 

Wir prüfen gerne für Sie, welche Entlastungen für Ihr Unternehmen infrage kommen. Alle Werte finden Sie in unserer Übersicht.